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Steuerberater Rechtsanwalt & Notar
„Landwirtschaftliche Buchstelle“ als Zusatz zur Berufsbezeichnung Die vielfältigen Sonderregelungen für Land- und Forstwirte in der deutschen Steuergesetzgebung machen es nötig, neben theoretischen Kenntnissen insbesondere auch über praktische Kenntnisse sowohl in steuerlicher als in betriebswirtschaftlicher Hinsicht zu verfügen. Insgesamt vier unserer Berufsträger haben sich dieser Sach - kundeprüfung gestellt und sind berechtigt, den Zusatz „Land - wirtschaftliche Buchstelle“ zu ihrer Berufsbezeichnung zu tragen.
Landwirtschaftliche Buchstelle Die gesetzlich geschützte Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" wird nur Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sach - kunde nachgewiesen haben. Das erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung von Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, Agrarkreditwesen und in der land - wirtschaftlichen Betriebswirtschaft. Insgesamt vier unserer Berufsträger haben sich dieser Sachkundeprüfung gestellt und sind berechtigt, den Zusatz „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu ihrer Berufsbezeichnung zu tra - gen. Seit Kanzleigründung betreuen wir landwirtschaftliche Betriebe. Der fortschreitenden Struk - turwandel in der Landwirtschaft eröffnet immer wieder neue Betätigungsfelder. Die Besonderheiten der Höfeordnung nutzen wir ebenso wie die steuerlichen Wahl- und Opti - onsrechte, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Das landwirtschaftliche Rechnungswesen und die Erstellung eines Jahresabschlusses nach den Förderrichtlinien des Bundesministeri - ums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gehört ebenso zu unserem Leistungsangebot wie die Erstellung von Investitionskonzepten und Liquiditätsplanungen im Zusammenhang mit Gründungen, Erweiterungen oder Verlagerungen von landwirtschaftlichen Betrieben.
Landwirtschaftliche Buchstelle Dieter Holl und Partner Steuerberater Rechtsanwalt
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Top 5 der üblichen Tätigkeiten im Rahmen der Landwirtschaftlichen Buchstelle
INGO BECKER Rechtsanwalt und  Notar am Amtssitz Uelzen • Fachanwalt f. Steuerrecht • Landwirtschaftliche Buchstelle • Fachberater Unternehmensnachfolge Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin • Landwirtschaftliche Buchstelle   SOPHIA ARFSTEN KERSTIN FRANK-GRGIC Steuerberater • Landwirtschaftliche Buchstelle DETLEF LANGE Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Steuerberater • Landwirtschaftliche Buchstelle • Fachberater Unternehmensnachfolge
Die gesetzlich geschützte Bezeichnung "Landwirt- schaftliche Buchstelle" wird nur Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirt- schaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Das erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung von Land- und Forstwirt- schaft, im Agrarrecht, Agrarkreditwesen und in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft. Insgesamt vier unserer Berufsträger haben sich die- ser Sachkundeprüfung gestellt und sind berechtigt, den Zusatz „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu ihrer Berufsbezeichnung zu tragen. Seit Kanzleigründung betreuen wir landwirtschaftli- che Betriebe. Der fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft eröffnet immer wieder neue Betä- tigungsfelder. Die Besonderheiten der Höfeordnung nutzen wir ebenso wie die steuerlichen Wahl- und Options- rechte, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Das landwirtschaftliche Rechnungswesen und die Erstel- lung eines Jahresabschlusses nach den Förderricht- linien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gehört ebenso zu unserem Leistungsangebot wie die Erstellung von Investiti- onskonzepten und Liquiditätsplanungen im Zusam- menhang mit Gründungen, Erweiterungen oder Verlagerungen von landwirtschaftlichen Betrieben.
Landwirtschaftliche Buchstelle
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05 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) 01 Erstellung von landwirtschaftlichen Abschlüssen entsprechend der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) 02 Beratung bei Reinvestition von Veräußerungsgewinnen und Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG unter Ausnutzung der speziellen Möglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 04 Steuerliche Planung der Hofnachfolge bzw. Erbfolge bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 03 Durchführung und Abwicklung der besonderen Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
Top 5 der üblichen Tätigkeiten im Rahmen der Landwirtschaftlichen Buchstelle
Landwirtschaftliche Buchstelle Holl u. Partner Steuerberater Rechtsanwalt
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